Rechtsprechung
BFH, 04.05.1994 - X R 157/90 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,9417) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ein Sammeldepot betreffende Wertpapiergeschäfte als Spekulationsgewinne im Sinne des § 23 Abs. 1 Nr. 1 b Einkommensteuergesetz (EStG)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Spekulationsgeschäfte bei einem Wertpapiersammeldepot
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 24.11.1993 - X R 49/90
Spekulationsfrist und -gewinn bei sammelverwahrten Wertpapieren
Auszug aus BFH, 04.05.1994 - X R 157/90
Für die tatbestandsmäßige Abgrenzung in solchen Fällen eignet sich weder die "Lifo-Methode" noch die "Fifo-Methode" (vgl. dazu näher: Urteil des erkennenden Senats vom 24. November 1993 X R 49/90, BFHE 173, 107).
- BFH, 26.08.2010 - I B 85/10
Ermittlung von Gewinnen aus einem Wertpapiersammeldepot - entgangene Einnahmen …
Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 24. November 1993 X R 49/90, BFHE 173, 107, BStBl II 1994, 591; vom 4. Mai 1994 X R 157/90, BFH/NV 1995, 195) war in diesen Fällen weder die sog. Lifo- noch die sog. Fifo-Methode anzuwenden. - FG Köln, 24.04.2015 - 7 K 1279/07
Einkommensteuer: Abgrenzung steuerverstrickter von nicht steuerverstrickten …
Diese Auffassung hat der BFH bereits in verschiedenen Entscheidungen zur Subsumtion von Veräußerungen girosammelverwahrter Aktien unter die Tatbestände des § 23 EStG und des § 21 UmwStG vertreten (vgl. Entscheidungen vom 11.12.2013 IX R 45/12 BStBl II 2014, 578, vom 26.8.2010 I B 85/10, BFH/NV 2011, 220, vom 4.5.1994 X R 157/90, BFH/NV 1995, 195, und vom 24.11.1993 X R 49/90, BStBl II 1994, 591). - FG Brandenburg, 30.08.2000 - 2 K 2190/98
An einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer erteilte Pensionszusage …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar